Durch die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr findet eine monetäre Bezifferung der jeweiligen Kosten für die Entsorgung von Abwasser und Regenwasser durch die jeweiligen Kommunen und Wasserversorger statt.
Das hat zur Folge, dass eine Amortisation für die Investitionen in Niederschlagsentwässerungsanlagen und Regenwasseranlagen möglich ist.
Insbesondere in Ballungsgebieten werden für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation hohe Gebühren verlangt. Zum Beispiel berechneten die Berliner Wasserbetriebe in Berlin im Jahr 2016 über 1,80 EUR pro m² angeschlossener Fläche, Tendenz steigend.
Dadurch entsteht ein Handlungsdruck bei privaten Investor*innen und Bauherr*innen etwas dagegen zu unternehmen. Im Prinzip ist es aber nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Ökologie und des Hochwasserschutzes, weshalb die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung betrieben werden sollte.
Zudem kommen auch bei der Genehmigung von Neubauten die amtlichen Auflagen, das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ebenda zu versickeren.